Ein Energieausweis für jede Immobilie !

 

Pflichtausweis für Verkäufer seit 1.5.2014

Versäumen es Eigentümer oder Vermittler bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie die Pflichtangaben über den Energiebedarf des Objektes oder die Art des Energieausweises zu veröffentlichen, drohen laut Gesetz seit 1. Mai 2015 im schlimmsten Fall Bußgelder bis 15.000 Euro.

Da es unumgänglich ist, diese Angaben schon auf unserer Website zu machen, bieten wir unseren Kunden an, uns um die Beauftragung des Energieausweises zu kümmern.


Ein Energieausweis für Ihr HausWir arbeiten dabei mit mehreren Energieberatern zusammen, z.B. mit Franz Steinhauser www.energymeister.de. Die Kosten für einen Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis liegen zwischen 55,00 und 360,00 Euro inkl. MWSt.

  • Dies beinhaltet beim Bedarfsausweis die Objektbesichtigung mit Datenaufnahme vor Ort.
  • Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen wir von Ihnen die Heizkosten von drei aufeinander folgenden Jahren, wie sie typischerweise in einer Heizkostenabrechnung stehen.

Welcher Ausweis ist richtig?

1. Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohn­ein­heiten.

2. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist zu unterscheiden:

  • Wahlfreiheit gilt für diese Wohngebäude, wenn der Bau­antrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder das Wohn­gebäude trotz Bau­antrags­stellung vor dem 01.11.1977 die Anfor­derungen der Wärme­schutz­ver­ord­nung von 1977 erfüllt (etwa durch Moderni­sierungs­maßnahmen).
  • Für alle anderen Wohngebäude mit vier und weniger Wohn­ein­heiten dürfen nur Bedarfs­aus­weise aus­gestellt werden. Der Grund: In kleineren, ener­getisch nicht sanierten Gebäuden wirkt sich das indivi­duelle Heiz­ver­halten deutlich stärker auf die Energie­bilanz aus als in Wohn­anlagen mit vielen Wohn­einheiten.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Dem Bedarfsausweis liegen die Bausubstanz und die Heizungsanlage der Immobilie zugrunde. Berechnet wird die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer über einen Zeitraum von drei Jahren an, wie sie typischerweise in einer Heizkostenrechnung aufgeführt werden. Witterungseinflüsse rechnet der Fachmann heraus. Hier hängt die Bewertung des Gebäudes natürlich vor allem vom individuellen Heizverhalten der derzeitigen Bewohner ab!

Was zeigt ein Energieausweis?

Die Angaben im Energieausweis zeigen Ihnen, wie hoch der Verbrauch eines Gebäudes ist. Im grünen Bereich der Farbskala liegen Gebäude, die wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigen, wohingegen der rote Bereich einen hohen Energieverbrauch anzeigt. Weiterhin werden insgesamt neun Effizienzlassen unterschieden.

Wer stellt den Ausweis aus?

In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind die Qualifikationsanforderungen an die Aussteller von Energieausweisen geregelt. Nur wer diese Anforderungen erfüllt und über eine Registriernummer verfügt, darf Energieausweise zum Zweck des Verkaufs ausstellen.